Wer muss den Schaden bei der Versicherung melden?

Wer muss den Schaden bei der Versicherung melden?

Bei einem fremd verschuldeten Unfall, ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, den Unfall seiner Versicherung zu melden.

Dennoch müssen Sie Ihre eigenen Schadenersatzansprüche (z.B. Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie sonstige Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, etc.) selbst bei der KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers melden.

Melden Sie Ihren Schaden selbst, müssen sich natürlich auch mit dem ganzen Papierkram beschäftigen und sich mit den Schadenspezialisten der Versicherung auseinandersetzen.

Gerne nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab.

Unsere Experten können beurteilen, welche Schadenersatzansprüche Ihnen zustehen und diese entsprechend für Sie bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen.

Schaden360 Tipp:

Ist die Schuldfrage unklar oder handelt es sich um einen Unfallschaden im Ausland oder mit einem ausländischen Fahrzeug, kann es ratsam sein, den Schaden auch vorsorglich an die eigene Versicherung zu melden.

Auch dies übernehmen wir gerne für Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen und Ihrer Versicherung ab.