Warum wurde Nutzungsausfall (noch) nicht beziffert?

Warum wurde Nutzungsausfall (noch) nicht beziffert?

Der Zeitraum des Nutzungsausfalls muss nachweisbar und abschließend feststehen. Die Dauer kann beispielweise nach erfolgter Reparatur durch Vorlage der Reparaturrechnung nachgewiesen werden.
Im Falle einer begründeten Ersatzbeschaffung sollte das neue Fahrzeug zugelassen und übergeben worden sein, im Regelfall benötigen wir als Nachweis eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein).

Im Falle der fiktiven Abrechnung wird der Nutzungsausfall idR. für die Dauer, der im Gutachten angegebenen Reparaturdauer erstattet sofern durch die Reparatur die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wieder gewährleistet ist und dies anhand von aussagekräftigen Fotos des reparierten Fahrzeuges nachgewiesen wurde.

Die Nutzungsausfallklasse und der dadurch bedingte Entschädigungsbetrag pro Tag ergibt sich im Regelfall aus dem Schadengutachten.
Je älter das verunfallte Fahrzeug, desto eher ist eine Abstufung der Tagespauschale vorzunehmen.

Bei überwiegend gewerblich genutzten Fahrzeugen werden üblicherweise lediglich die sogenannten Vorhaltekosten erstattet.

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