Desinfektionskosten als notwendige Kosten

Desinfektionskosten als notwendige Kosten

Das LG Würzburg hat in seiner Entscheidung vom 24.03.2021 (4S 2276/20) bestätigt, dass Corona-Desinfektionskosten die bei der Reparatur eines Fahrzeugs entstehen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszugleichen sind. Das Gericht argumentiert in diesem Urteil, dass die durchgeführte Desinfektion auf das Unfallereignis zurückzuführen sei, da der Mitarbeiter des Reparaturbetriebes nicht in das beschädigte Fahrzeug hätte einsteigen müssen, wäre dieses nicht bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Anhand der Medienberichte über die Umsatzrückgänge bei Mietwagen- und Carsharingunternehmen könne offenkundig nachvollzogen werden, mit welchen Vorbehalten die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen mit unbekannten Dritten versehen seien.

Bei Corona-Desinfektionskosten handelt es sich um erstattungsfähige Kosten im Haftpflichtfall. Dabei ist es nicht schädlich, dass eine solche Maßnahme auch dem Arbeitsschutz der Werkstattmitarbeiter dient.