Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, gibt es die Möglichkeit der sogenannten fiktiven Abrechnung.

Bei der fiktiven Abrechnung wird die Schadenersatzleistung durch den Versicherer auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigen-Gutachtens geleistet.

Eine Reparatur des Schadens nach Rechnung erfolgt im Regelfall nicht. Der Fakt, dass Sie den Schaden nicht beheben lassen möchten, bedeutet ja nicht, dass der Schaden nicht entstanden ist und somit haben sie natürlich auch Anspruch auf eine Ersatzleistung.
Bei der fiktiven Abrechnung fällt, die in Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht an, so dass lediglich Netto-Reparaturkosten erstattet werden.

Wenn Sie das Fahrzeug in Eigenregie reparieren und die Reparatur anhand von Fotos des reparierten Fahrzeuges mit einer aktuellen Tageszeitung nachweisen, haben Sie auch bei der fiktiven Abrechnung Anspruch auf Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung).

Grundsätzlich ist bei der fiktiven Abrechnung mit erheblichen Abzügen bei den Stundenverrechnungssätzen zu rechnen. Ist Ihr Fahrzeug scheckheftgepflegt, so haben Sie oft Anspruch auf die Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt.
Die Stundensätze einer Fachwerkstatt liegen idR. zwischen 90-130 EUR netto während die Stundensätze von Markenwerkstätten oftmals bei 180+ EUR netto liegen.

Entsprechend macht dies schnell mehrere Hundert Euro an der Schadenersatzsumme zu Ihren Gunsten aus.

Achtung bei Leasing oder Finanzierung:
Hier entscheidet die leasinggebende / finanzierende Bank, ob eine fiktive Abrechnung zulässig ist und ob die Zahlung an die Bank oder an Sie zu erfolgen hat.

Viele Leasinggesellschaften schließen die fiktive Abrechnung mittlerweile aus. Entsprechend würde jede Entschädigung auch auf das Konto der Bank gezahlt werden.
Ansprüche auf die Schadenersatzleistung haben Sie nicht, da die Bank Eigentümerin des Fahrzeuges ist.

Bei einer Finanzierung wird die Erstattung der Versicherung oft dem Finanzierungskonto gutgeschrieben.

Schaden360 Tipp:

Begeben Sie sich auch bei fiktiver Abrechnung in die Hände eines Experten.
Dieser hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und übernimmt die Abrechnung und Korrespondenz zur Erstattung des Schadenersatzes

Photo by Scott Graham on Unsplash