Bei Bagatellschäden (unter 700-1000 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag eines eingetragenen KfZ-Betriebes.
Überschreitet der Schaden die 700-1000 Euro Grenze ist es dringend zu empfehlen, einen... weiterlesen
Bei Bagatellschäden (unter 700-1000 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag eines eingetragenen KfZ-Betriebes.
Überschreitet der Schaden die 700-1000 Euro Grenze ist es dringend zu empfehlen, einen... weiterlesen
Ja, oberhalb der Bagatellschadengrenze (700-1.000 EUR) dürfen Sie im Haftpflichtschadenfall selbst einen unabhängigen Sachverständigen zur Feststellung Ihres Schadens beauftragen. Im Haftpflichtschadenfall... weiterlesen