Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung gemäß der Haftungsquote gezahlt. Sie benötigen hierzu jedoch eine Rechnung, bspw.
Bei einem Bagatellschaden liegt die Schadenhöhe unterhalb einer Grenze von 700-1.000 Euro. Zur Regulierung von Bagatellschäden genügt ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Die Kosten für…