Wenn Sie alle vom Hersteller vorgegebenen Inspektions- und Wartungsintervalle (z.B. Inspektion alle 2 Jahre oder 30 Tkm) einhalten und diese Wartungen in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb durchführen lassen, gilt Ihr Fahrzeug als scheckheftgepflegt.
Unsere Experten prüfen für Sie, ob eine Erstattung auf die hohen Stundenverrechnungssätze Ihrer Partnerwerkstatt besteht.
Die Stundensätze einer Fachwerkstatt liegen idR. zwischen 90-130 EUR netto während die Stundensätze von Markenwerkstätten oftmals bei 180+ EUR netto liegen. Entsprechend macht dies schnell mehrere Hundert Euro an der Schadenersatzsumme zu Ihren Gunsten aus.