Wann kann ich reparieren lassen?

Wann kann ich reparieren lassen?

Wann kann ich Reparieren lassen?

Vor einer Reparatur sollte der Schaden aussagekräftig festgestellt sein. Hierfür empfiehlt sich im Regelfall ein Schadengutachten (Kostenvoranschlag je nach Fallgestaltung). Der Eigentümer des Fahrzeuges entscheidet darüber, wie mit dem Fahrzeug zu verfahren ist. Bei Leasing ist beispielsweise die Leasingbank Eigentümerin des Fahrzeuges und entscheidet über die weitere Verfahrensweise. Gleichzeitig besteht beim Leasing oftmals die vertragliche Verpflichtung das Leasingfahrzeug reparieren zu lassen. Ein langes Warten bis zu einer Reparatur kann der Versicherer des Unfallgegners Ihnen als Verstoß gegen die sogenannte Schadenminderungspflicht auslegen.

Grundsätzlich empfiehlt sich nach Schadenfeststellung dringend ein zeitiger Reparaturauftrag. Sprechen Sie uns bei Unklarheiten an.

Bei einer Abrechnung nach Totalschaden gibt der Sachverständige im Schadengutachten meist eine übliche Dauer der Wiederbeschaffung an. Eine Überschreitung dieser Zeitspanne kann Ihnen der Versicherer des Unfallgegners als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht auslegen.

Reparatur oder Ersatzbeschaffung müssten grundsätzlich – unabhängig der Entschädigungsleistung des Versicherers – (vorab) aus Eigenmitteln bestritten werden.