Was spricht dagegen, meinen Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung zu melden?

Was spricht dagegen, meinen Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung zu melden?

Mit den Worten des Oberlandesgericht Frankfurt:

„ […] die immer unüberschaubarere Entwicklungen der Schadenpositionen […]“

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

Natürlich können Sie Ihren Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung melden.

Allerdings sehen Sie sich dann auch mit den Rückfragen und Einwendungen aller an der Schadenregulierung beteiligter Akteure, wie beispielsweise Gutachter, Werkstatt, Mietwagenfirma, Versicherung, Polizei und Unfallgegner auseinandergesetzt.

Schaden360 übernimmt die Schadenmeldung und Regulierung für Sie.

Durch unsere Expertise stellen wir „Waffengleichheit“ mit den Unfallspezialisten der Haftpflichtversicherer und deren Rechtsabteilung her und helfen Ihnen dabei vollumfänglich zu Ihrem Recht zu kommen.

Die Erfahrung zeigt, dass Geschädigte mit unserer Hilfe deutlich mehr Schadensersatz erhalten, als wenn Sie die Regulierung selbst in die Hand nehmen.