Wird Ihr Auto ohne Ihr Verschulden und ohne wesentliche Beteiligung Ihres Fahrzeuges durch ein anderes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, so ist die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen. In diesem Fall spricht man bei Ihnen von einem Haftpflichtschaden.
Verschulden Sie selbst einen Unfall, so entsteht ein Haftpflichtschaden beim Unfallgegner, für den Ihre eigene KfZ-Haftpflichtversicherung aufkommen muss.