Sollten Sie mit einem kürzlich gekauften Neuwagen in einen Unfall verwickelt sein, so gibt es die Möglichkeit der sog. Neuwagenabrechnung. Dazu sollte das Auto jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls jünger sein als 4 Wochen und weniger als 1.000km gefahren sein. Trifft dies zu, dann können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein komplett neues Fahrzeug verlangen. Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher, haben Sie auch Anspruch auf einen von der Versicherung bezahlten Mietwagen!
Schaden360 Tipp:
Versuchen Sie keine Neuwertentschädigung auf eigene Faust! Das Thema ist hochkomplex und kann besonders bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen zu ungeahnten, vermeidbaren Kosten führen.