Wie lange darf ich den Mietwagen nutzen?

Wie lange darf ich den Mietwagen nutzen?

Wie lange darf ich den Mietwagen nutzen?

Grundsätzlich für die Dauer der Reparatur oder bis zur Zulassung eines Ersatzfahrzeuges. Der Sachverständige gibt im Gutachten im Regelfall eine übliche Reparaturdauer oder Dauer der Ersatzbeschaffung an. Dieser Zeitraum bietet einen guten Anhaltspunkt. Wenn Sie beispielsweise ein gebrauchtes Fahrzeug durch einen Neuwagen mit langer Lieferzeit ersetzen würden, wird der Versicherer lediglich die Kosten erstatten, die für die Zeitdauer einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung (Gebrauchtwage) anfallen würden. Die Ausfallzeit des eigenen (Gebraucht-)Fahrzeuges für die lange Lieferzeit des Neuwagens würde der Versicherer nicht erstatten.

Ein Sachverständiger wird auch feststellen, ob das Fahrzeug unfallbedingt nicht verkehrssicher oder nicht fahrbereit ist. In diesem Fall wird neben der tatsächlichen Reparatur ein Anspruch auf Mietwagennutzung oder Nutzungsausfall während der Schadenfeststellung bestehen.

Achtung: Bei manchen Schäden die Verkehrssicherheit und Fahrbereitschaft durch eine (kleine) Notreparatur (z.B. neuer Außenspiegel, Scheinwerferglas, Leuchte, Spur-Achsvermessung,..) nochmals hergestellt werden.
Sollte eine mögliche und zumutbare Notreparatur ausbleiben, wird der Versicherer die Kosten einer längerfristigen Mobilhaltung unter Verweis auf die Möglichkeit einer kostengünstigen Notreparatur nicht erstatten.

Die tatsächliche Möglichkeit einer Notreparatur wird fallabhängig im Schadengutachten dargestellt. Als Juristen sind wir diesbezüglich auf die Angaben des Sachverständigen und dessen technische Fachkunde angewiesen.