Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Ja, oberhalb der Bagatellschadengrenze (700-1.000 EUR) dürfen Sie im Haftpflichtschadenfall selbst einen unabhängigen Sachverständigen zur Feststellung Ihres Schadens beauftragen. Im Haftpflichtschadenfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Sachverständigen. Sollte ein Mitverschulden Ihrerseits vorliegen, hat der Versicherer jedoch nur die anteiligen Kosten gemäß Quote zu übernehmen.

Schaden360 Tipp:

Überlegen Sie gut, ob Sie einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren. Sie haben das Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Gutachters. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, wir helfen Ihnen gerne weiter.