Sie dürfen laut Gesetz einen fachkundigen Partner für die Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Damit sind Sie bei Schaden360 genau richtig. Unsere auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzleiübernimmt für Sie die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche ggü. Ihrem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung.
Die für unsere Beauftragung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Gegenstandwert entstehenden Kosten werden ähnlich wie Reparatur-, Mietwagen-, Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Wertminderung, etc. vom gegnerischen Versicherer übernommen.
Übrigens: Durch Nutzung unseres Services steigt der Versicherungsbeitrag Ihres Unfallgegners nicht noch weiter an, als ohnehin durch den Unfall bedingt.
Schaden360 Tipp:
Lehnen Sie sich zurück, wir kümmern uns um Ihre Rechte!