Das AG Kassel (Zweigstelle Hofgeismar) sprach mit Urteil vom 19.09.2019, Az. 40 C 423/18 (20) der Klägerin die gutachterlich festgestellten und von dem Reparaturbetrieb in Rechnung gestellten Kosten für die Fahrzeugreinigung sowie die Verbringungskosten zu.