Die Höhe der Wertminderung wird durch den Sachverständigen festgestellt und im Gutachten ausgewiesen. Umso wichtiger ist es, dass Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen!
Schaden360 Tipp:
Sollte Ihr Gutachten keine Wertminderung enthalten oder die Versicherung allgemein oder trotz festgestellter Wertminderung darstellen, dass Sie keinen Anspruch auf eine Wertminderungszahlung haben, kontaktieren Sie uns sofort!