Fiktive Abrechnung funktionert ganz einfach, Sie reichen lediglich einen Kostenvoranschlag inklusive Fotos oder ein Gutachten zum regulierenden Versicherer.
Dieser wird Ihnen sodann die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) aus dem Kostenvornachlag bzw. Gutachten erstatten.
Achtung: Insbesondere bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre werden oftmals hohe Abzüge bei fiktiver Abrechnung vorgenommen.