Bei einem Bagatellschaden liegt die Schadenhöhe unterhalb einer Grenze von 700-1.000 Euro. Zur Regulierung von Bagatellschäden genügt ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Die Kosten für einen Sachverständigen werden somit u.U. nicht durch den Versicherer erstattet und sind durch Sie selbst zu tragen.
Schaden360 Tipp: Können Sie im Vorhinein belastbar einschätzen, ob der Schaden am Fahrzeug unter 700 oder unter 1000€ liegt? Fragen Sie unsere Experten.