Fiktive Abrechnung heißt, dass der Schaden anhand eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens zum Versicherer abgerechnet wird.
Sie müssen Ihr Fahrzeug also nicht reparieren, können in Eigenregie reparieren oder lassen es für weniger reparieren als der Versicherer zahlt, aber legen dem Versicherer die günstigeren Reparaturkosten nicht anhand einer Reparaturrechnung dar.