Verdienstausfall kann bei einer vollständigen oder auch teilweisen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Unfalls geltend gemacht werden.
Berechnung und Höhe des Ihnen zustehenden Schadenersatzes ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und nicht pauschal berechenbar.
Ob in Ihrem konkreten Fall ein Verdienstausfall geltend gemacht werden kann, prüfen unsere Rechtsexperten gerne für Sie.