Fiktive Abrechnung ist die Abrechnung des Schadens auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens zum Versicherer.
Das kann folgendes bedeuten: Sie lassen ihr Fahrzeug nicht reparieren, Sie reparieren in Eigenregie oder Sie legen dem Versicherer die konkreten Reparaturkosten nicht anhand einer Reparaturrechnung dar.
Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) aus dem Kostenvoranschlag bzw. Gutachten.
Achtung: Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre gibt es oftmals hohe Abzüge.