Was erstattet der Versicherer bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. bei einem Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen?

Was erstattet der Versicherer bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. bei einem Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen?

Ich oder meine Firma sind zum Vorsteuerabzug berechtigt oder das verunfallte Fahrzeug ist dem Betriebsvermögen zugeordnet.

Zum Schadenersatz gehört die Umsatzsteuer nur, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, fällt die Umsatzsteuer, als bei der Umsatzsteuervoranmeldung durchlaufender Posten, gerade nicht an.

Der Versicherer wird Ihnen bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung auch nach Rechnungsvorlage nur Netto-Beträge erstatten.

Bitte zahlen Sie die Umsatzbeträge nach Rechnung direkt an den jeweiligen Rechnungssteller. Die Rechnungen können, wie üblich, bei der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden.