Haben Sie an dem Unfall keine Schuld, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Das bedeutet, dass ihr Unfallgegner bzw. dessen KfZ-Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet ist, Ihnen sämtliche unfallbedingt entstandenen Schäden zu ersetzen.
Hierzu gehören u.a. die:
- Reparaturkosten ihres Fahrzeugs,
- Kosten des Sachverständigengutachtens zur Schadenfeststellung,
- Kosten für einen Mietwagen über den Zeitraum des schadenbedingten Ausfalles ihres Fahrzeuges bzw. der Nutzungsausfall,
- Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts,
- Wertminderung als Schadensersatzzahlung für den durch den Unfall verminderten (merkantile) Marktwert des Fahrzeugs,
- Auslagenpauschale
- Abschleppkosten, etc.
Je nach Schwere des Unfalls und evtl. entstandenen Personenschäden, muss die Versicherung bspw. auch folgende Zahlungen leisten:
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall, etc.
Sollte an Ihrem Fahrzeug lediglich ein Bagatellschaden entstanden sein, können die Schadenpositionen natürlich abweichen. Fragen Sie uns.
Aufgrund der Komplexität dieser Thematik ist es ratsam sich von einem Spezialisten beraten zu lassen und einen Verkehrsrechtsexperten einzuschalten.