Prinzipiell besteht der Anspruch auf Schmerzensgeld, sobald Ihnen durch den Unfall körperlicher oder psychischer Schaden entstanden ist.
Bei Schmerzensgeld handelt es sich um eine meist einmalige Geldleistung, die als Ausgleich für die entstandenen körperlichen und seelischen Verletzungen, sowie sämtliche damit einhergehende Unannehmlichkeiten dient.
Für jeden konkreten Fall müssen Anspruch und Höhe des Schmerzensgeldes einzeln durch einen Experten bewertet werden. Schmerzensgeldansprüche zu prüfen und geltend zu machen gehört zu den kompliziertesten Unterfangen in der Schadenabwicklung.
Schaden360 Tipp:
Unser Schadenservice beinhaltet für Sie auch die Beratung bzgl. Schmerzensgeld, unsere Verkehrsrechtsexperten ermitteln auf Basis der Arztberichte wie viel Ihnen zusteht!