Verfällt mein Schadenersatzanspruch, wenn ich den Unfallschaden nicht repariere?
Nein, sollten Sie Ihren Schaden nicht repariert haben wollen (bspw. wenn Sie eine Delle in der Tür nicht weiter stört), dann muss die Versicherung auf Basis der sogenannten fiktiven Abrechnung dennoch Schadenersatz leisten.
Um fiktiv abrechnen zu können, ist eine belastbare Schätzung der erforderlichen Reparaturkosten notwendig. Diese kann durch ein Sachverständigen Gutachten oder einen Kostenvoranschlag erfolgen.
Da bei der fiktiven Abrechnung keine Reparaturleistung erbracht wird, zahlt die Versicherung nur den Nettobetrag (ohne MwSt.) an Sie aus.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie reparieren (lassen) können wir mit Hilfe einer Reparaturbestätigung oder Fotos vom reparierten Fahrzeug Nutzungsausfall für Sie geltend machen.
Schaden360 Tipp:
Ein Kostenvoranschlag enthält keine Angabe zu Wertminderung / merkantilem Minderwert. Es empfiehlt sich oftmals zur Schadenfeststellung einen Sachverständigen zu beauftragen.