Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung gemäß der Haftungsquote gezahlt. Sie benötigen hierzu jedoch eine Rechnung, bspw. einer Werkstatt oder eines Gutachters.
Auch die Kosten für ein richtiges Sachverständigengutachten werden im Haftpflichtschadenfall vom Versicherer gemäß der Haftungsquote gezahlt. Hier gilt jedoch die Die Kosten für ein Gutachten werden jedoch erst ab einer Schadenhöhe von 700-1.000 € (Bagatellschadengrenze) übernommen.