Bei der fiktiven Abrechnung werden die in einem Kostenvoranschlag oder in einem Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) bezahlt.
Achtung: Insbesondere bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre gibt es oftmals hohe Abzüge.
Bei der fiktiven Abrechnung werden die in einem Kostenvoranschlag oder in einem Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) bezahlt.
Achtung: Insbesondere bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre gibt es oftmals hohe Abzüge.