fiktive Abrechnung | Was wird abgezogen?

fiktive Abrechnung | Was wird abgezogen?

Die Versicherer lassen jeden Kostenvoranschlag / jedes Gutachten durch Dienstleister überprüfen:

  1. Plausibilitätsprüfung: inwieweit der kalkulierte Schaden durch diesen Unfall entstanden.
  2. technische Prüfung: ist der kalkulierte Reparaturweg korrekt, bspw. muss der Stoßfänger durch ein Neuteil ersetzt werden oder kann er auch günstiger instandgesetzt werden.

  3. Werkstattvergleich: welche Stundensätze sind zu erstatten? Die einer Markenwerkstatt (z.B. 200 € pro Stunde) oder lediglich die einer freien, markenunabhängigen Werkstatt (z.B. 100 € pro Stunde)?

    Der sog. Werkstattverweis ist bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre zulässig.
    Der Versicherer kann sodann auf eine günstigere Werkstatt im Umkreis (bis zu 30 km und mehr) verweisen, der die Arbeiten günstiger ausführt als die im Gutachten oder im Kostenvoranschlag kalkulierten Stundensätze.

    Hinweis: Die Stundensätze einer Markenwerkstatt sind nur erstattungsfähig, wenn das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist.
    Das bedeutet, dass das Fahrzeug lückenlos innerhalb der vorgeschriebenen Wartungsintervalle in einer Markenwerkstatt gewartet wurde (Inspektion, Ölwechsel, etc.).

    Achtung, hierbei spielt auch die Unterscheidung zwischen zeit- und kilometerabhängigen Wartungsintervallen eine Rolle:
    Der Hersteller sieht bspw. eine Wartung alle 20.000km oder alle 2 Jahre vor, so wäre Ihr Fahrzeug nach 15.000km in 5 Jahren ohne Wartung nicht mehr scheckheftgepflegt.

    Selbst bei einem scheckheftgepflegten Fahrzeug kann der Versicherer auf eine günstigere Markenwerkstatt im Umkreis verweisen und muss sodann nur die dortigen Stundensätze zahlen.