Fiktive Abrechnung bedeutet, dass der Schaden anhand eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens zum Versicherer abgerechnet wird.
Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) aus dem Kostenvoranschlag bzw. Gutachten.
Achtung: Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre gibt es oftmals hohe Abzüge.
Inwieweit Sie den Schaden gar nicht oder in Eigenregie reparieren entscheiden Sie selbst.