Die gegnerische Versicherung zahlt nicht bzw. nur einen Teilbetrag meines Schadens, was kann ich dagegen tun?

Die gegnerische Versicherung zahlt nicht bzw. nur einen Teilbetrag meines Schadens, was kann ich dagegen tun?

Seien Sie sich darüber bewusst, dass die Versicherer täglich bares Geld sparen, indem sie Abzüge an ihren Schadenpositionen vornehmen, diese auf Grund von Haftungsfragen nicht regulieren bzw. die Regulierung mit der Anforderung von weiteren Nachweisen und Unterlagen nach hinten schieben..

Versicherer zahlen häufig erst nach Anforderung und nicht ohne Ihre eigene Veranlassung. Teilweise weiß der Geschädigte nicht, welche Ansprüche ihm rechtlich zu stehen. Beispielsweise spricht das Sachverständigengutachten ihnen einen Betrag von 2.000 EUR für die entstandene Wertminderung am Fahrzeug zu, die Versicherung überweist zunächst allerdings nur 1.000 EUR auf diese Schadenposition und verweist auf einen Prüfbericht zum Gutachten.

Häufig wird die Versicherung den Geschädigten telefonisch kontaktieren und mitteilen, man werde den Schaden schnell regulieren, ein Sachverständigengutachten brauche es nicht. In einer solchen Konstellation ist es fraglich inwiefern Sie über eine evtl. entstandene (merkantile) Wertminderung an ihrem Fahrzeug aufgeklärt werden. Ebenso fraglich ist inwieweit die Versicherung diese im Rahmen der zweischneidigen „schnellen“ Regulierung erstatten wird.

Schaden360 Tipp:

Bei der Beurteilung, ob vorgenommene Abzüge rechtmäßig sind oder die Rechtsprechung Ihnen Möglichkeiten der Durchsetzung gibt, unterstützen unsere Experten Sie.